Vertretungskonzept

Aus wichtigen Gründen können Lehrkräfte verhindert sein und ihre Unterrichtsstunden deshalb nicht halten. Diese Gründe für die Abwesenheit
von Lehrkräften sind überaus vielfältig; hierzu zählen u.a. die Teilnahme an Klassen- oder Studienfahrten, Exkursionen und Wandertage, Klassenprojekte, aber auch nicht verschiebbare Arztbesuche oder Krankheit sowie verpflichtende Aus-, Fort- und Weiterbildung oder (dringend notwendiger oder durch den Dienstherrn angeordneter) Dienst an anderem Ort.
Vertretungsunterricht kann Unterrichtsausfall zwar nicht verhindern; Ziel ist es aber, ihn in größtmöglichem Umfang zu kompensieren. Von daher ist er grundsätzlich Bestandteil des schulischen Alltags sowohl für Lehrerinnen und Lehrer als auch für Schülerinnen und Schüler und setzt ein besonderes Maß an Kooperationsbereitschaft aller Beteiligten voraus.

Grundsätze:

1.    Vertretungsunterricht ist grundsätzlich gleichbedeutend mit Unterricht (wenn möglich Fachunterricht) mit einer anderen Lehrperson. Dies schließt in der Regel Selbstbeschäftigung und das Erledigen von Hausaufgaben aus.
2.    Der Klassenlehrer/die Klassenlehrerin informiert die Schülerinnen und Schüler sowie die Eltern im Zuge eines Elternabends über das Vertretungskonzept der Schule.
3.    Alle Kollegen nehmen zweimal täglich (vor dem eigenen Unterrichtsbeginn und vor dem endgültigen Verlassen der Schule) Kenntnis vom Stand der Vertretungsplanung. Zudem kann der jeweils aktuelle Plan online abgerufen werden.
4.    Die Schülerinnen und Schüler nehmen den Vertretungsplan beim Betreten des Schulgeländes zur Kenntnis. Sollte es Fragen hinsichtlich des Plans geben, werden diese durch den/die gewählten Klassensprecher oder andere dafür ausgewählte Schüler geklärt.
5.    Vertretungsunterricht wird in der Regel erteilt vorrangig von
– Lehrkräften, die in der Klasse/Lerngruppe unterrichten
– Fachkolleginnen/Fachkollegen
6.    Unterricht der Sek. I wird grundsätzlich von der 1. – 5. Stunde erteilt und entsprechend vertreten. Dies gilt nicht für die Sek. II.
7.    Planbarer Unterrichtsausfall wird mit Hilfe von Arbeitsaufträgen, die die zu vertretende Lehrkraft stellt, sinnvoll gefüllt. Dieser Arbeitsauftrag wird zur Hausaufgabe, wenn der Vertretungslehrer regulär in der Klasse unterrichtet und Unterricht im eigenen Fach durchführen möchte.