Fortschreibung des Infektionsschutz- und Hygienekonzeptes ab 13.09.2021

Anknüpfend an die Mitteilungen vom 23.08.2021 gilt ab Montag, 13.09.2021 Folgendes:

  • Die Regeln zum Infektionsschutz am KuBaGym behalten ihre Gültigkeit.
  • Der Aufenthalt auf dem Schulgelände ist nur mit Maske erlaubt.
  • Die Handhabung der Maskenpflicht ist verknüpft mit einem Warnstufensystem.
  • Warnstufe 1 erlaubt die Abnahme der Maske am Sitzplatz während des Unterrichts.
  • Die Warnstufen 2 und 3 verpflichten dagegen zum Tragen der Masken auch am Sitzplatz in den Unterrichtsräumen.
  • Die Zuweisung von Aufenthaltsbereichen im Freien für die verschiedenen Jahrgangsstufen bleibt bestehen. Die Masken können bei allen drei Warnstufen hier abgenommen werden:

➢ Jahrgangsstufen 5 – 7: Sportplatz
➢ Jahrgangsstufe 8: Park
➢ Jahrgangsstufen 9 – 10: kleiner Pausenhof
➢ Jahrgangsstufen 11-13: unter der Lehrerbrücke

  • Die Mitteilung der Warnstufen erfolgt durch die Schulaufsichtsbehörde. Die Schülerinnen und Schüler werden über die jeweils geltende Warnstufe informiert.
  • Die Praxis der Selbsttestung zweimal in der Woche wird fortgesetzt.
  • Ohne Testung ist die Teilnahme am Präsenzunterricht nicht möglich.
  • Im Infektionsfall besteht nach Feststellung des Gesundheitsamtes für die infizierte Person eine Absonderungspflicht. In den betroffenen Lerngruppen werden an fünf aufeinanderfolgenden Tagen Selbsttestungen durchgeführt – ausgenommen hiervon sind Geimpfte und Genesene. Diese Selbsttestungen aufgrund der Absonderungsverordnung müssen tagesaktuell sein. Der Nachweis mittels einer qualifizierten Selbstauskunft ist im Absonderungsfall nicht möglich. Zudem muss umgehend durchgängig Maske getragen werden. Dies gilt auch für geimpfte und genesene Personen. Die Weigerung der Selbsttestung in der Schule oder die Nichtvorlage einer Bescheinigung über ein negatives Testergebnis im Infektionsfall hat ein Schulbetretungsverbot zur Folge.
  • Nähere Informationen sind der 11. überarbeiteten Fassung des HygieneplansCorona für die Schulen in RLP – gültig ab 13.09.2021 sowie dem Selbsttestkonzept an Schulen in RLP – gültig ab 13.09.2021 – eingestellt im Downloadbereich der Homepage – zu entnehmen.

Die Schulleitung