Regeln zum Infektionsschutz an der Schule

In Anwendung der vom Gesetzgeber verabschiedeten Regeln zum Infektionsschutz gelten ab dem 04.04.2022 bis zum 29.04.2022 folgende Regeln:

  • Trotz hoher Infektionszahlen an der Schule wird die Verpflichtung zum Tragen der Maske aufgehoben.
  • Jeder darf aber die Maske tragen und wir freuen uns über jeden, der zu unser aller Schutz dies auch tut.
  • Der Zutritt zum Gebäude A ist nur mit Maske möglich.
  • Der Zutritt zum Sekretariat erfolgt einzeln und nur mit Maske.
  • Die Einteilung der Pausenhofbereiche nach Jahrgangsstufen bleibt bestehen: 5, 6 7: vor Gebäude E und Sportplatz; 8:Park; 9 und 10: kleiner Pausenhof, 11 und 12: unter der Lehrerbrücke.
  • Die anlasslose Testung erfolgt auf freiwilliger Basis zweimal in der Woche. Testtage sind Montag und Donnerstag.
  • Anlassbezogene Testungen für die Dauer von fünf aufeinanderfolgenden Tagen bei Auftreten eines Infektionsfalls in der Klasse oder Lerngruppe sind weiterhin verpflichtend.

Die Schulleitung