Schülerbeförderung – MSS (Sekundarstufe II) im Schuljahr 2022/23

Sehr geehrte Eltern unserer Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 10,

für die Schülerbeförderung in der Sekundarstufe II (MSS) gilt, dass der Landkreis die notwendigen Fahrtkosten zur Schule nur dann übernimmt, wenn eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschritten wird.

Den Antrag auf Übernahme der Fahrtkosten (mit Informationen zur Einkommensgrenze) finden Sie im Download-Bereich unserer Homepage und auf der Seite der Kreisverwaltung.

Für alle Eltern, die nicht in den Genuss der Fahrtkostenübernahme kommen, bittet uns die Kreisverwaltung heute um die Weitergabe des beigefügten Schreibens des VRM

Bitte beachten Sie, dass Sie sich ab der Oberstufe selbst um die Fahrkarten kümmern müssen.

Herzliche Grüße,

Dr. Jörg Kreutz

(MSS-Leiter)