Nachricht der Kreisverwaltung zur Lernmittelfreiheit

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

die Kreisverwaltung Mayen-Koblenz erinnert noch einmal an die Fristen zur Lernmittelfreiheit.

Die Frist für die Beantragung der Lernmittelfreiheit endet am 17.03.2025. Wenn Sie nach dem 17. März einen Antrag auf Lernmittelfreiheit stellen möchten, können Sie diesen nur noch online unter folgender Adresse vom 18.03.-21.04.2025 stellen: 

https://formular-server.de/RLPkom_FS/findform?shortname=KVMYK_lmf&formtecid=3&areashortname=KVMYK

Ab dem 18. März wird kein Antrag mehr in der Papierform bearbeitet. Wir bitten dies zu beachten.