Bist du in den sozialen Netzwerken unterwegs und/oder nutzt du Messenger-Dienste wie WhatsApp? Darf ich das Statusbild einer mir bekannten Person einfach so weiterschicken? Ist es erlaubt, ein Foto von jemandem zu machen und dieses dann in meiner Instagram-Story zu posten?
Viele solcher Fragen beantwortete Rechtsanwältin Gesa Stückmann im Rahmen eines Webinars zum Thema „WhatsApp & Co. – alles erlaubt?“, an welchem Mitte Januar alle sechsten Klassen unseres Kurfürst-Balduin-Gymnasiums teilgenommen haben. Adressatengerecht erfuhren die Sechstklässler, an welche Regeln man sich halten muss, wenn es darum geht, Bilder, Videos oder andere personenbezogene Inhalte in sozialen Medien und Messenger-Diensten zu versenden.
Juristische Vorgaben und sich daraus ergebende Fallstricke stellte Frau Stückmann in lebensnahen und zum Teil realen Fallbeispielen dar, in welche sich die Schüler durch live und interaktiv geschaltete Umfragen nach dem Motto: „Wie verhaltet ihr euch, wenn…?“, unmittelbar einschalten konnten, um ihr Wissen im Medienrecht zu überprüfen.
Ein weiterer Bestandteil der Veranstaltung, welche der Weiterentwicklung der Medienkompetenz der Schüler im Rahmen des schulischen Medienpräventionskonzeptes diente, war die Aufklärung zum Thema Cybermobbing. Die Sensibilisierung für die Tragweite der Handlungen und den Schaden, der bei den Opfern hinterlassen wird, standen hier im Fokus.
Die von der Organisation law4School ausgerichtete Veranstaltung fand nun schon zum dritten Mal in Folge an unserer Schule statt und wurde sowohl von den Schülern als auch von den Lehrkräften, die das Webinar begleitet haben, durchweg positiv bewertet. Vor allem der neue, juristische Blickwinkel überraschte an der ein oder anderen Stelle und bewirkte, dass die von den jeweiligen Klassenleitungen in Zusammenarbeit mit unserer Schulsozialarbeiterin Laura Diewald erarbeiteten Vor- und Nachbereitungen der 90-minütigen Webinare ebenso kurzweilig wie diskursiv verliefen.